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Hausnebenkosten: Diese Betriebskosten kommen nach dem Hausbau auf Sie zu

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, sollte viel Zeit in die Planung und Kalkulation investieren. Denn neben den reinen Baukosten fallen auch Kosten für Planung, Baustelle & Co. an. Ist Ihre Immobilie dann bezugsfertig, gilt es Hausnebenkosten zu zahlen. Diese sollten bereits bei der Finanzplanung berücksichtigt und einkalkuliert werden. Das erspart später böse Überraschungen. Doch welche laufenden Betriebskosten kommen beim Bau oder Kauf eines Hauses auf Sie zu? Und wie können Sie diese so gering wie möglich halten? In diesem Beitrag finden Sie alle Hausnebenkosten im Überblick.

Hinweis: Die obigen Angaben können als Orientierungshilfe und Checkliste verwendet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich lediglich um unverbindliche Richtwerte handelt. Die genauen Kosten bzw. Gebühren können Sie bei den jeweils zuständigen Stellen erfragen.

Was sind laufende Nebenkosten beim Haus?

Laufende Hausnebenkosten werden häufig auch als Betriebskosten bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich dabei um alle Kosten, die unabhängig von den Bau- oder Anschaffungskosten regelmäßig – also monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich – anfallen. Man unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Nebenkosten. Erstere umfassen die Kosten für verschiedene Dienstleistungen wie Straßenreinigung oder Müllabfuhr. Sie werden an die zuständigen Kommunen gezahlt. Bei den privaten Nebenkosten hingegen werden Verträge mit privaten Dienstleistern abgeschlossen. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Strom oder Telekommunikation.

Hausnebenkosten auf einen Blick: Das kommt auf Sie zu

Wir empfehlen Ihnen, bereits vor dem Hausbau alle Hausnebenkosten in Ihre Kalkulation einzubeziehen. So sind Sie später bestens vorbereitet. Doch auf welche Betriebskosten müssen Sie achten? Wir haben einen Überblick über die wichtigsten Hausnebenkosten für Sie zusammengestellt.

Grundsteuer

Allgemein wird zwischen drei Grundsteuertypen unterschieden:

  • Grundsteuer A: betrifft Gebäude und Grundstücke im Bereich Agrar- und Forstwirtschaft
  • Grundsteuer B: bezieht sich auf bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude
  • Grundsteuer C: bildet eine Option, unbebaute Grundstücke höher zu besteuern, um Spekulationen von Wohnraum entgegenzuwirken

Die Grundsteuer wird einmal jährlich an die Gemeinde entrichtet. Sie setzt sich in der Regel aus drei Faktoren zusammen:

  • Einheitswert: Der Einheitswert wird mittels eines standardisierten Verfahrens vom Finanzamt festgelegt. Mit ihm als Bemessungsgrundlage wird die Höhe der Grundsteuer eines Grundstückes und einer Immobilie berechnet.
  • Grundsteuermesszahl: Sie bestimmt, welcher Teil des Einheitswerts als steuerpflichtig gilt. Dabei orientiert sie sich nach Art der Immobilie. Die Bemessungsgrundlage wird in Promille angegeben – und mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
  • Hebesatz: Der Hebesatz wird individuell von der jeweiligen Kommune festgelegt und bestimmt über die Steuerlast. Je nach Region kann er in Deutschland stark variieren. Gerade in Ballungsräumen soll der Hebesatz künftig stark ansteigen.

Berechnet wird die Grundsteuer folglich mit dieser Formel:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Derzeit liegen die Hausnebenkosten für die Grundsteuer, je nach Region und Wohnort, zwischen 70 bis 800 €. In Folge der Steuerreform ab 2025 müssen Hausbesitzer sich jedoch auf neue Steuersätze einstellen. Die Steuerreform zielt vor allem darauf ab, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Ob die Grundsteuer also ansteigt, bleibt noch fraglich.

Abfallgebühren

Auch die Hausnebenkosten für die Müllabfuhr werden individuell durch die Gemeinden bestimmt und gestalten sich daher von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Folgende Abfallarten prägen die Kosten:

  • Restmülltonne: Der Restmüll macht den Großteil der Abfallgebühren aus. Sie hängen von der Größe der Tonnen und Häufigkeit der Leerung ab. Eine durchschnittliche Tonne von 120 l kann sich jährlich auf 150 bis 450 Euro belaufen.
  • Papiertonne: Die Kosten für die Papiertonne variieren stark. Manche Gemeinden stellen sie kostenfrei zur Verfügung, andere erheben eine Gebühr für die Abholung. Diese fallen vergleichsweise gering aus. Eine 120 l Tonne beläuft sich oft auf unter 20 Euro jährlich.
  • Biotonne: Nicht überall fallen Gebühren für eine Biotonne an. Ob sie verpflichtend ist, oder der Bioabfall zusammen mit dem Restmüll entsorgt wird, gibt die jeweilige Kommune vor. Biotonnen sind in der Regel kleiner und die Kosten deshalb geringer. Für eine 40 l Tonne müssen Hausbesitzer mit 60 bis 160 Euro jährlich rechnen.
  • Gelbe Tonne / Plastiktonne: Die Leerung der gelben Tonne bzw. die Abholung von Plastiksäcken verursachen keine Kosten. Denn für die Entsorgung kommen die Hersteller und Händler auf, welche die die Verpackungen in Umlauf bringen.
  • Zusätzliche Kosten z. B. für Sperrmüll oder zusätzliche Leerungen

Der tatsächliche Endbetrag berechnet sich aus mehreren Faktoren:

  • Gebührensätze der jeweiligen Gemeinde
  • Anzahl der im Gebäude lebenden Personen
  • Größe der Abfallbehälter
  • Häufigkeit der Leerungen (14-tägig bis 4-mal wöchentlich)
  • Mögliche Zuschläge, z. B. für erschwerte Abholwege oder Spezialmüll

In vielen Fällen lassen sich Abfallgebühren reduzieren, indem Sie weniger Müll produzieren. Gerade die Restmülltonne schlägt zu Buche. Je kleiner hier der Müll gehalten wird, desto mehr Kosten können Sie sparen. Für die Müllabfuhr müssen Sie ca. mit 15 € pro Person und pro Monat rechnen.

Straßen- und Gehwegreinigung

Die regelmäßige Reinigung der Straße sorgt für ein sauberes und schöneres Wohnumfeld. Private Wege und Einfahrten fallen in die Zuständigkeit der Hausbesitzer oder Mieter selbst. Öffentliche Straßen und Gehwege hingegen reinigt der Straßendienst. In der Regel existiert hier wieder ein fester Satz pro Meter Gehweg. Hier müssen Sie je nach Wohnort mit ca. 60 bis 100 € jährlich rechnen. Die Straßenreinigung umfasst auch das Räumen von Schnee und Eis im Winter sowie das Streuen von Split oder Streusalz – auf öffentlichen Wegen.

Mehr zur Räumung auf privaten Grundstücken erfahren Sie in unserem Beitrag „Schneeräumpflicht für Eigenheimbesitzer“.

Straßenbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe, die für Straßenbaumaßnahmen und die Straßenentwässerung berechnet wird. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt einerseits von der örtlichen Beitragssatzung und andererseits von der Lage des jeweiligen Hauses ab. Denn je höher der Nutzen der neuen Straße für die Anwohner, desto höher der anfallende Straßenbaubeitrag. Nicht in jedem Bundesland werden Anwohner für Straßenerneuerungen und Co. zur Kasse gebeten. Erst im März 2022 entschied die Regierungskoalition in NRW den Straßenbaubeitrag abzuschaffen, womit das Bundesland sich in die Liste der beitragsfreien Länder einreiht. Diese verzeichnet nun:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

(Stand: September 2023)

Wasser- und Abwasserversorgung

Die Kommunen unterscheiden beim Wasser zwischen Frischwasser und Abwasser. Abgerechnet wird beides aber meist zusammen. Auch hier gibt es regionale Unterschiede – je nach Verfügbarkeit, Aufbereitungs- und Bezugskosten. Außerdem spielt natürlich der individuelle Wasserverbrauch eine große Rolle. Wer hier Kosten sparen möchte, sollte versuchen, den Frischwasserverbrauch so gering wie möglich zu halten. Wie hoch die Kosten für Wasser und Abwasser sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Pro Hausbewohner und Jahr kann man mit ca. 170 bis 300 € rechnen.

Heizung und Wartung

Die Heizkosten machen einen großen Teil der Hausnebenkosten aus. Hier liegt aber auch das größte Einsparpotenzial. Zum einen können Sie selbst entscheiden, welche Heizungsart Sie wählen möchten. Aber auch die Bauweise und die Dämmung spielen eine wichtige Rolle. So sind beispielsweise Ziegel für ihre guten Wärmedämmeigenschaften bekannt, was sich positiv auf die Heizkosten auswirken kann. Grundsätzlich können Sie mit ca. 11 bis 14 Euro pro Quadratmeter im Jahr rechnen. Hinzu kommen bei einigen Heizungsarten die Wartungskosten, die in der Regel meist bei ca. 350 bis 500 Euro liegen.

Stromkosten

Die Höhe der Stromkosten liegt grundsätzlich in Ihrer Hand. Entscheidend sind die Wahl des Stromanbieters und Ihr individueller Verbrauch. Wir empfehlen Ihnen, genau zu vergleichen und auf Stromfresser wie alte Elektrogeräte oder Durchlauferhitzer zu verzichten. Als Richtwert für die Wohnnebenkosten sollten Sie mit ca. 100 bis 150 € pro Monat rechnen.

Tipps, wie Sie effektiv Ihren Stromverbrauch reduzieren können, finden Sie in unserem Blogbeitrag „Strom sparen im Haushalt: So senken Sie Ihre Stromkosten“. Lesen Sie gerne mal rein.

Versicherungen

Versicherungen sind für Ihr neues Zuhause in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Hier bieten sich vor allem Haftpflicht-, Feuer- oder Gebäudeversicherungen an. Wohnen Sie darüber hinaus in einem Risikogebiet, ist eine Absicherung gegen weitere Elementarschäden sinnvoll. Vor allem, wenn Sie zum Beispiel in einem Überschwemmungsgebiet wohnen. Auch bei den Versicherungen lässt sich kein Pauschalbetrag für die Hausnebenkosten festlegen. Sie variieren je nach Anbieter und gewähltem Leistungsumfang, liegen aber etwa zwischen 150 und 800 Euro pro Jahr.

Telekommunikation

Wenn Sie Verträge für Festnetztelefon und Internet abschließen möchten, müssen Sie die Kosten dafür ebenfalls in den Wohnnebenkosten berücksichtigen. Auch wenn diese Kosten wahrscheinlich schon vor dem Einzug anfallen, werden sie hier der Vollständigkeit halber aufgeführt. In der Regel werden diese Leistungen als Pauschale angeboten. Auch hier hängt die Höhe der Kosten stark vom jeweiligen Anbieter ab, liegt aber zwischen 25 und 40 €.

Schornsteinfeger

Die Kosten für den Schornsteinfeger sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt und können je nach Bundesland leicht variieren. Neben dem Kehren des Schornsteins, besteht die Hauptaufgabe des Schornsteinfegers hauptsächlich darin, die Abgaswerte der Heizungsanlage zu messen. Dafür müssen Sie ca. 40 bis 100 Euro pro Jahr in den Hausnebenkosten einkalkulieren.

Hinweis: Die regelmäßige Reinigung und Überprüfung des Schornsteins durch den Schornsteinfeger ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus trägt sie zu einer längeren und störungsfreien Funktion Ihrer Heizungsanlage und damit zum Wohnkomfort bei.

Rücklagen für Instandhaltung und Modernisierung

Zu den Wohnnebenkosten gehören auch finanzielle Rücklagen. Denn Eigenheimbesitzer müssen bedenken, dass die Instandhaltung ihrer Immobilie Geld kostet – und zwar nicht wenig. Bereits nach 15 Jahren können erste Verschleißerscheinungen auftreten und einzelne Bauteile müssen erneuert werden. Andere Elemente halten länger, sollten aber auch irgendwann ausgetauscht werden, um den Gesamtzustand und den Wiederverkaufswert des Hauses zu erhalten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Außen- und Innenanstriche
  • Dacheindeckung bei Flachdächern
  • Tapeten
  • Fallrohre
  • Dachrinnen
  • Heizkessel
  • Außenputz
  • Sanitärleitungen
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