Mit der Grundstücksplanung beginnt der Traum vom Eigenheim. Ist das passende Fleckchen Land gefunden, können endlich konkrete Pläne in die Tat umgesetzt werden. Doch die Grundstücksplanung ist nicht nur eine aufregende Phase im Hausbauprozess, sondern auch die wichtigste! Warum? Ganz einfach: Sie sollten jetzt schon für die Zukunft planen. Wo ist in ein paar Jahren Platz für die Fahrräder der Kinder? Und wäre es nicht schön, irgendwann den Traum vom eigenen Pool zu erfüllen? Viele Bauherren tuen diese Wünsche als Zukunftsmusik ab. Dann wird irgendwann ein zweites Carport oder ein Schuppen angebaut. Von einer sinnvoll genutzten Grünfläche, kann dann nicht mehr die Rede sein. Wir wollen Ihnen bei der Grundstücksplanung etwas unter die Arme greifen und haben die wichtigsten Punkte aufgelistet, die es hier zu beachten gilt.
Inhaltsverzeichnis
Gerade am Anfang des Bauprozesses gilt: Ohne Bebauungsplan keine Grundstücksplanung! Denn dieser kann vielen Plänen einen Strich durch die Rechnung machen. Aus diesem Grund sollte der Bebauungsplan auch schon unbedingt vor dem Kauf eines Grundstücks bzw. bei der Grundstückssuche angefordert und gelesen werden.
Doch was bedeutet eigentlich Abstandsflächen oder Grenzbebauung? Und wie unterscheiden sich die Regelungen in den jeweiligen Bundesländern? Wir haben einen genaueren Blick auf die Vorschriften geworfen:
Vorschriften zu den Abstandsflächen
Abstandsflächen geben an, wie viel Abstand zwischen zwei Häusern oder zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Diese haben zum einen den Sinn, den Hausbesitzern ausreichend Wohnqualität zu gewährleisten und zum anderen den Brandschutz zu gewährleisten. Die Vorschriften zu den Abstandsflächen unterscheiden sich je Bundesland nur geringfügig. In der Regel ist hier ein Mindestabstand von ca. 2,5 bis 3 Metern vorhergesehen. Um den einzuhaltenden Abstand zu berechnen, wird die Gebäudehöhe mit einem Wert zwischen 0,25 und 1 – je nach Bundesland multipliziert. Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen gewöhnlich bei der Berechnung vernachlässig werden, sofern sie weniger als 1,5 Meter aus dem Gebäude des Bauwerks herausragen und weniger als ein Drittel der Fassadenfläche einnehmen. Doch auch hier gibt es Unterschiede bei den jeweiligen Bundesländern. Wir haben zur Veranschaulichung zwei Beispiele aufgeführt:
- In ländlichen Regionen Bayerns gilt bei der Berechnung der Faktor 1. Das bedeutet bei einem Haus mit Flachdach sowie einer Gebäudehöhe von 6 Metern, müsste die Abstandsfläche 6 Meter betragen. Achtung: Auch die Hausabmessung spielt eine Rolle! Sind die Abmessungen kleiner als 16 Meter können die Abstandflächen auf zwei Seiten halbiert werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall am besten an einen Architekten oder kontaktieren Sie uns! Unsere Rötzer-Berater helfen jederzeit gerne.
- Der Berechnung in Hessen liegt gewöhnlich der Faktor 0,4 zugrunde. Für die gleiche Gebäudehöhe von 6 Metern, müsste der Abstand lediglich 2,5 Meter betragen.
Auch wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sollen Sie sich über die Homepage der Gemeinde oder direkt beim Bauamt informieren, ob es nicht generelle Regelungen über die Bauweise und -art gibt. So gibt es in manchen Regionen beispielsweise sogenannte Ortsgestaltungssatzungen, an die es sich zu halten gilt.
Grenzbebauung – was ist erlaubt?
Doch dürfen Garagen oder Gewächshäuser trotzdem auf den Abstandsflächen errichtet werden? Die Antwort lautet: Teilweise. Denn in diesem Punkt unterscheiden sich die Regelungen in den jeweiligen Bundesländern sehr deutlich. Hier gibt es nochmals genaue Vorschriften zur Größe und Höhe des Bauvorhabens. Erkundigen Sie sich hier unbedingt beim örtlichen Bauamt und gehen Sie den Bebauungsplan Schritt für Schritt durch.
Die Grundstücksplanung: Darauf sollten Sie achten
Der Bebauungsplan wurde gründlich studiert? Dann können Sie endlich mit der Grundstücksplanung beginnen. Jetzt müssen Sie entscheiden, wo genau das Haus stehen oder wie viel Platz der Garten einnehmen soll. Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst, die Sie sich bei der Grundstücksplanung unbedingt stellen sollten:
1. In welcher Himmelsrichtung soll der Garten oder die Terasse liegen?
Die Lage und Ausrichtung des Gartens sowie der Terasse, sollte bereits bei der Grundstücksplanung auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden. Wollen Sie am Abend von Ihrer Terasse aus, den Sonnenuntergang bewundern? Oder wollen Sie vor der Mittagshitze geschützt sein? Dann sollten Sie Ihren Garten entsprechend anlegen:
- Westen: Sie verbringen Ihren Feierabend gerne bei Sonnenschein im Garten? Dann empfiehlt sich eine Ausrichtung nach Westen. Hier können Sie sich auf laue Sommearbende bei Sonnenuntergang freuen.
- Osten: Sie wollen im Sommer bei Sonnenschein auf der Terasse frühstücken? Dann empfehlen wir eine Ausrichtung nach Osten. Zudem sind Sie hier vor der größten Mittagshitze geschützt.
- Süden: Sonnenliebhaber kommen bei einem Garten mit Ausrichtung nach Süden voll auf ihre Kosten. Denn vom Vormittag bis in die frühen Abendstunden ist Ihnen Sonne im Garten garantiert.
- Norden:Eine Gartenausrichtung nach Norden ist weniger zu empfehlen. Hier ist der Garten oder die Terasse naturgemäß sehr schattig.
2. In der Grundstücksplanung den Straßenlärm berücksichtigen
Liegt Ihr Grundstück an einer stark befahrenen Straße? Dann sind auch mögliche Lärmquellen zu berücksichtigen. Richten Sie das Wohnzimmer oder Schlafzimmer bestenfalls nicht direkt zur Straße aus. Liegt die Straße auf der Sonnenseite, empfiehlt es sich das Haus etwas weiter zurückzusetzen und Ihren Garten mit Hecken oder Bäumen abzuschirmen. Diese fungieren dann gleichzeitig als Sicht-, als auch als Schallschutz.
3. Privatsphäre einplanen
Ist Ihnen Privatsphäre sehr wichtig? Dann sollten Sie Ihren Aufenthaltsbereich im Garten besser nicht auf die Seite verlagern, an die das Nachbarhaus angrenzt. Auch hier können Sie natürlich auf diverese Sichtschutzmöglichkeiten zurückgreifen.
4. Ist die Kinderplanung schon abgeschlossen?
Während der Grundstücksplanung sollten Sie sich außerdem früher oder später die Frage stellen, ob Sie in Zukunft noch Kinder planen. Dann gilt es auf jeden Fall weiteren Stauraum für Fahrräder, Dreirad, Spielsachen & Co. einzuplanen.
5. Wie groß soll die Garage sein?
Möchten Sie in Zukunft noch ein zweites Auto anschaffen? Dann macht eine größere Garage natürlich Sinn. Soll dort zusätzlich Aufbewahrungstauraum gegeben sein? Dann ist eine Garage, dem Carport eventuell vorzuziehen. Informieren Sie sich auch hier, ob es spezielle Stellplatzsatzungen oder -regelungen für den Bauort gibt. Auskunft bekommen Sie hier über die Gemeinde, das Bauamt oder das Internet.
6. Welche Träume hegen Sie für die Zukunft?
Sie träumen schon lange von einem eigenen Pool, einem Gartenteich oder gar einem Schwimmteich? Aktuell liegen diese Träume aber in weiter Zukunft? Dann beziehen Sie diese aber trotzdem in die Grundstücksplanung mit ein. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Grünfläche auch in Zukunft optimal genutzt wird.
Viele Wünsche und Vorstellungen kommen auch erst in einem Gespräch auf. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der Grundstücksplanung auf die Erfahrungen von Experten zurückzugreifen. Wir von Rötzer helfen Ihnen gerne!