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Energieausweis - Pflicht für den Neubau: Alles, was Bauherren für Ihre Immobilie wissen müssen

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument für jeden Neubau. Er informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist für Bauherren sowie zukünftige Immobilienbesitzer von großer Bedeutung. In diesem Artikel erklären wir, was ein Energieausweis ist, warum er Pflicht bei Neubauten ist, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie man ihn liest.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht und wie es im Vergleich zu anderen Gebäuden abschneidet. Dies ist besonders wichtig für Immobilienkäufer und -mieter, da es ihnen hilft, die zukünftigen Energiekosten abzuschätzen und umweltbewusste Entscheidungen zu treffen.

Energieausweis: Pflicht bei Neubau?

Ja, der Energieausweis ist bei einem Neubau Pflicht. Diese Pflicht gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Der Energieausweis muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden und spätestens bei der Fertigstellung des Gebäudes vorliegen.

***Ermittlung und Erstellung eines Energiebedarfsausweises bei Rötzer-Ziegel-Element-Haus

Die Ermittlung und Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist bei Rötzer-Ziegel-Element-Haus gemäß der aktuellen Bau- und Leistungsbeschreibung inklusive. Diese Leistungen werden durch einen externen Energieberater durchgeführt, der sicherstellt, dass alle relevanten energetischen Daten des Neubaus präzise und nach aktuellen Standards erfasst werden. Damit erhalten Bauherren eine zuverlässige und unabhängige Bewertung der Energieeffizienz ihres Hauses. 

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Das GEG hat die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst und vereinheitlicht die Vorschriften zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Anforderungen des GEG

Das GEG stellt verschiedene Anforderungen an Neubauten:

  • Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf eines Neubaus muss bestimmte Grenzwerte einhalten.
  • Dämmung und Luftdichtheit: Neubauten müssen gut gedämmt und luftdicht sein, um Energieverluste zu minimieren.
  • Erneuerbare Energien: Ein Teil des Energiebedarfs muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen finden Sie auf der Website der ista. 

Registriernummer des Energieausweises

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss jeder Energieausweis eine Registriernummer haben. Diese Nummer wird durch die Registrierstelle der Deutschen Energie-Agentur (dena) vergeben und dient der Identifikation und Kontrolle des Dokuments. Diese ermöglicht es den Behörden, die Echtheit und die ordnungsgemäße Ausstellung des Energieausweises zu überprüfen.

Vergabe und Sichtbarkeit

Die Vergabe erfolgt automatisch, wenn der Energieausweis durch einen zugelassenen Energieberater oder eine berechtigte Person erstellt wird. Diese müssen den Energieausweis in einem zentralen Register erfassen lassen, wo ihm dann eine eindeutige Registriernummer zugewiesen wird.

Die Registriernummer muss gut sichtbar auf dem Energieausweis angegeben sein. Sie befindet sich in der Regel im oberen Bereich des Dokuments und besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen, die eindeutig dem jeweiligen Energieausweis zugeordnet ist.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Hierbei werden bauliche und technische Merkmale wie Dämmung, Fenster und Heizungsanlage berücksichtigt. Der Bedarfsausweis ist besonders aussagekräftig, da er unabhängig vom Nutzerverhalten ist und den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes angibt.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt das Nutzerverhalten und ist daher weniger objektiv als der Bedarfsausweis. Verbrauchsausweise sind für Neubauten in der Regel nicht zulässig, da es keine historischen Verbrauchsdaten gibt.

Pflichtangaben: Was beinhaltet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält eine Vielzahl von Informationen, die sowohl für Bauherren als auch für Immobilienkäufer von großer Relevanz sind. Diese Informationen sind strukturiert und bieten einen umfassenden Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes. Ein Energieausweis muss eine Reihe von Pflichtangaben enthalten, um vollständig und rechtskonform zu sein. Zu den wichtigsten Pflichtangaben gehören:

Gültigkeitsdauer und Registriernummer des Energieausweises

Der Energieausweis muss die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren enthalten und eine eindeutige Registriernummer aufweisen.

Gebäudedaten

Neben den Energiekennwerten und Empfehlungen enthält der Energieausweis auch grundlegende Pflichtangaben, wie die Adresse des Gebäudes, das Baujahr, die Nutzungsart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und gegebenenfalls Informationen zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Diese Daten sind wichtig, um den Energieausweis korrekt einordnen zu können.

Rechtliche Hinweise und Gültigkeitsdauer

Schließlich enthält der Energieausweis rechtliche Hinweise zur Nutzung und Verfügbarkeit des Dokuments.

Informationen zum Aussteller

Der Energieausweis enthält auch Informationen zum Aussteller, wie den Namen und die Qualifikationen des Energieberaters oder Ingenieurs, der den Ausweis erstellt hat. Diese Angaben sind wichtig, um die Seriosität und Fachkompetenz des Ausstellers zu überprüfen.

Energiekennwerte

Die Energiekennwerte sind zentrale Bestandteile des Energieausweises und geben Auskunft über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch des Gebäudes. Diese Werte werden in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben und bieten eine quantitative Messung der Energieeffizienz. Es wird zwischen dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiebedarf unterschieden:

  • Endenergiebedarf: Dies ist die Energie, die tatsächlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt wird. Er spiegelt den direkten Energieverbrauch des Gebäudes wider.
  • Primärenergiebedarf: Dieser Wert berücksichtigt nicht nur den Endenergiebedarf, sondern auch die Energiemengen, die zur Förderung, Umwandlung und Verteilung der Energieträger benötigt werden. Der Primärenergiebedarf gibt somit einen umfassenderen Überblick über die Umweltbelastung und Ressourceneffizienz des Gebäudes

Energieeffizienzklassen

Ähnlich wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) eingeteilt. Diese Klassifizierung ermöglicht es, die Energieeffizienz einer Immobilie auf einen Blick zu erkennen und zu vergleichen. Die Skala ist farblich codiert, wobei grüne Farbtöne hohe Effizienz und rote Farbtöne niedrige Effizienz symbolisieren. Diese visuelle Darstellung hilft Bauherren und Immobilienkäufern, die energetische Qualität schnell zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Treibhausgasemissionen im Energieausweis

Ein wichtiger Aspekt im Energieausweis sind die Treibhausgasemissionen. Diese geben an, wie viel Kohlendioxid (CO₂) und andere klimaschädliche Gase ein Gebäude durch seinen Energieverbrauch verursacht. Die Emissionen werden in der Regel in Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr (kg CO₂/m²a) angegeben.

Angaben zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Energieausweis

Im Energieausweis werden auch Angaben zur Nutzung von erneuerbaren Energien gemacht. Diese Informationen zeigen, inwieweit das Gebäude auf nachhaltige Energiequellen wie Solarenergie, Windkraft, Biomasse oder Geothermie setzt. Die Integration solcher Technologien trägt nicht nur zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs bei, sondern auch zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Durch die Förderung erneuerbarer Energien wird die Umweltbelastung minimiert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert, was sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bietet. 

Modernisierungsempfehlungen

Neben allgemeinen Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz gibt der Energieausweis oft auch spezifische Modernisierungsempfehlungen. Diese können konkrete Maßnahmen umfassen, die kurzfristig und mit verhältnismäßig geringem Aufwand umgesetzt werden können, um die Energieeffizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken.

Empfehlungen zur Verbesserung

Der Energieausweis enthält oft Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Diese Empfehlungen sind praxisnah und spezifisch auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten. Sie können Maßnahmen umfassen wie:

  • Verbesserung der Wärmedämmung: Zum Beispiel durch die Dämmung von Wänden, Dächern und Böden, um Wärmeverluste zu reduzieren.
  • Austausch von Fenstern und Türen: Moderne Fenster und Türen mit besseren Dämmwerten können erheblich zur Energieeinsparung beitragen.
  • Optimierung der Heizungsanlage: Der Austausch alter Heizkessel gegen moderne, effiziente Systeme oder die Integration von erneuerbaren Energien wie Solarthermie.
  • Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung: Diese Systeme können den Energieverbrauch für Lüftung und Klimatisierung deutlich senken.

Bedeutung der verschiedenen Energieeffizienzklassen

Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ bis H. Ein Gebäude der Klasse A+ ist sehr energieeffizient und verursacht geringe Energiekosten, während ein Gebäude der Klasse H sehr ineffizient ist und hohe Energiekosten verursacht. Die Klassifizierung hilft Bauherren und Immobilienkäufern, die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einen Blick zu erkennen.

Wie liest man einen Energieausweis?

Das Lesen eines Energieausweises mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber eigentlich recht einfach:

  1. Energiekennwerte: Diese Werte geben den Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes an. Sie sind in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben.
  2. Energieeffizienzklasse: Die Skala reicht von A+ bis H und zeigt, wie effizient das Gebäude ist.
  3. Empfehlungen: Der Energieausweis enthält oft Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die für Bauherren hilfreich sein können.

Energieausweis Neubau: Wann bekomme diesen für das Gebäude oder die Immobilie?

Für Neubauten ist die Erstellung eines Energieausweises Pflicht. Dieser muss jedoch erst dann erstellt werden, wenn das Gebäude fertiggestellt ist. Während der Planungs- und Bauphase sollten bereits die notwendigen Informationen und Berechnungen gesammelt werden. Sobald das Gebäude fertiggestellt ist, können diese Daten genutzt werden, um den Energieausweis zu erstellen. Es ist wichtig, rechtzeitig einen qualifizierten Energieberater oder -aussteller zu beauftragen, damit der Energieausweis pünktlich vorliegt.

Energieausweis beantragen: Woher bekomme ich einen Energieausweis für einen Neubau?

Der Energieausweis für einen Neubau kann von verschiedenen Fachleuten ausgestellt werden. Dazu gehören:

Es ist wichtig, einen qualifizierten und zertifizierten Aussteller zu wählen, um sicherzustellen, dass der Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  • Energieberater
  • Architekten
  • Ingenieure

Es ist wichtig, einen qualifizierten und zertifizierten Aussteller zu wählen, um sicherzustellen, dass der Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auswahl eines geeigneten Ausstellers

Sie können geeignete Aussteller über verschiedene Quellen finden, zum Beispiel:

  • Empfehlungen von Freunden oder Bekannten
  • Online-Suchen nach zertifizierten Energieberatern
  • Fachverbände und Kammern wie die Architekten- oder Ingenieurkammer

Wie viel kostet ein Energieausweis für eine Neubauimmobilie?

Die Kosten für einen Energieausweis können variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Gebäudes und dem Aufwand für die Erstellung des Ausweises. Laut ista liegen die Kosten für einen Energieausweis für eine Neubauimmobilie in der Regel zwischen 300 und 500 Euro. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei mehreren Anbietern Angebote einzuholen, um die besten Konditionen zu erhalten.

Wer kontrolliert den Energieausweis?

Die Kontrolle des Energieausweises obliegt den zuständigen Behörden und Ämtern. In Deutschland sind dies in der Regel die unteren Bauaufsichtsbehörden oder die Energieagenturen der Bundesländer. Diese Behörden haben das Recht, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und zu überprüfen, ob der Energieausweis korrekt und vollständig ist.

Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Der Energieausweis muss in verschiedenen Situationen vorgelegt werden:

Wie hoch sind die Strafen und Bußgelder bei Verstößen?

  • Bei Verkauf oder Vermietung: Wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird, muss der Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Bei Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen: Der Energieausweis muss spätestens bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.
  • Bei Immobilienanzeigen: Energiekennwerte aus dem Energieausweis müssen bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden, um potenziellen Käufern oder Mietern Transparenz zu bieten.

Verstöße gegen die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises können mit Strafen und Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder kann variieren, je nach Schwere des Verstoßes. In Deutschland können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten und den Energieausweis rechtzeitig zu beschaffen und vorzulegen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, falls das Gebäude erneut verkauft oder vermietet werden soll. Es ist wichtig, die Gültigkeitsdauer im Blick zu behalten und rechtzeitig einen neuen Energieausweis zu beantragen.

Muster eines Energieausweises

Dieses Muster veranschaulicht, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes dargestellt wird, einschließlich der Energiekennwerte, der Energieeffizienzklasse, der Treibhausgasemissionen und spezifischer Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Qualität.

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