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Schallschutz im Neubau richtig planen: Diese Maßnahmen ermöglichen Ihnen Ruhe im Gebäude

Ob man nun konzentriert arbeiten, lernen oder angenehm die Freizeit zuhause verbringen möchte – Lärm von innen und außen kann die Atmosphäre erheblich stören. Ein durchdachter Schallschutz im Neubau ist in dieser Hinsicht Gold wert. Um später optimal davon profitieren zu können, sollten die passenden Schallschutzmaßnahmen bereits bei der Planung eines Gebäudes einkalkuliert werden. Was Bauherren berücksichtigen müssen, damit später zuverlässig für Ruhe im Haus gesorgt ist, erläutern wir in diesem Beitrag.

Warum ist Schallschutz im Neubau sinnvoll?

Wie wichtig ein ruhiges Wohnumfeld ist, fällt oft erst dann auf, wenn man mit Krach konfrontiert wird. Dabei kann es sich um Baustellenlärm von außerhalb des Hauses handeln, laute Musik, die von den Nachbarn durch die Wände dringt oder Lärm direkt aus dem Nebenzimmer. Stetiger Krach geht nicht nur auf die Nerven, sondern vermindert auch die allgemeine Leistungsfähigkeit. Denn nur in einem stillen Umfeld lässt es sich gut konzentrieren und entspannen. Mit einem effektiven Schallschutz im Neubau ist man vor Störgeräuschen von innen und außen gefeit, weshalb Bauherren großen Wert auf die nötigen Maßnahmen legen sollten.

Was sind Luftschall und Körperschall?

Der Bauakustik zufolge gliedert sich Schall in zwei Arten: In Luftschall und Körperschall. Menschen können Schwingungen akustisch wahrnehmen, wenn diese durch die Luft transportiert werden. Der sogenannte Luftschall ist demzufolge für laute sowie leise Geräusche verantwortlich. Breitet sich Schall in einem festen Körper aus, ist von Körperschall die Rede. Die Schwingungen eines Gegenstandes sind als solche nur taktil wahrnehmbar – zum Beispiel, wenn aufgrund lauter Musik Wände und Böden vibrieren –, sie setzen jedoch auch die Luft in Bewegung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person über den Boden läuft und diesen damit in Schwingung bringt. Trittschall kann also als eine Variante des Körperschalls angesehen werden, die sich von einem Raum zum darunterliegenden überträgt. Für einen effektiven Schallschutz im Neubau müssen alle Schallarten berücksichtigt und die Dämmmaßnahmen entsprechend vorgenommen werden.

Schallschutz im Neubau: Berücksichtigen Sie den Grundriss

Ein entscheidender Schritt beim Hausbau ist die Grundrissplanung. Im Rahmen dieser sollten stets auch Überlegungen zum Schallschutz getätigt werden. So gilt es bei der Anordnung der Zimmer von vornherein „schutzbedürftige Räume“ möglichst weit von potenziellen Lärmquellen entfernt anzusiedeln. Als schutzbedürftig werden Räume betitelt, in welchen man eine längere Zeit am Stück verbringt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wohnräume wie Wohn- und Kinderzimmer
  • Schlafräume
  • Büro- und Arbeitsräume
  • Unterrichts- und Lernräume
  • Praxis- und Sitzungsräume

Grenzt Ihr Grundstück an eine vielbefahrene Straße, können Verkehrsgeräusche oder gelegentliche Straßenarbeiten schnell zum Störfaktor werden. Richten Sie Ihre schutzbedürftigen Räume daher lieber auf der ruhigeren Seite des Hauses ein.

Lärm kann allerdings auch im Innern des Gebäudes entstehen. Wohn- und Schlafzimmer sollten daher nicht an Zimmer grenzen, in denen eine hohe Geräuschkulisse herrscht – beispielsweise aufgrund handwerklicher Hobbys oder regelmäßigen Muszierens. Und in einem Mehrfamilienhaus schläft es sich deutlich ruhiger, wenn sich das Schlafzimmer keine gemeinsame Wand mit dem Badezimmer der Nachbarwohnung oder dem Treppenhaus teilt.

Fragen Sie sich bei der Planung am besten:

  • In welchen Räumen ist besonders viel Ruhe gefragt?
  • In welchen Räumen entsteht aktiv Lärm, so dass eine innenliegende Schalldämmung sinnvoll ist?
  • Welche Räume bekommen möglicherweise den Lärm von außerhalb des Hauses ab?

Schallschutzmaßnahmen im Neubau

Der bauliche Schallschutz ist nicht nur eine wichtige Voraussetzung für den Wohlfühlfaktor in den eigenen vier Wänden, sondern auch eine gesetzliche Vorschrift. Teil 1 der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ gibt Werte zur Mindestanforderung vor, nach welchen sich Bauherren richten müssen. Diese betreffen vor allem die schutzbedürftigen Räume im Haus, und beziehen sich auf die folgenden Maßnahmen zum Schallschutz im Neubau.

Dämmung der Außenwände

Eine gute Dämmung in den Außenwänden verhindert, dass Lärm von außen ins Gebäude dringt. Umgekehrt lassen sie keine Alltagsgeräusche wie Staubsaugerlärm, das Quietschen von Kindern oder den Lieblingssong im Radio nach draußen, was den Nachbarn zugute kommt. In der Regel ist die Schalldämmung der Außenwände daher deutlich stärker als die der Innenwände. Damit jedoch ein rundum effektiver Schutz gewährt ist, sollte im Rahmen der Bauarbeiten genauestens darauf geachtet werden, dass keine Lücken im Dämmmaterial entstehen. Dies kann vor allem in Nischen der Fall sein, beim Einbau der Fenster oder dem Verlegen unterschiedlicherer Rohre und Leitungen.

Trittschalldämmung der Böden und Treppen

Die Mindestanforderungen der DIN 1409 betreffen auch die Trittschalldämmung. Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich bei Trittschall um Körperschall, der von einem Raum in den anderen transportiert werden kann. Eine gute Dämmung im Boden hemmt die Schallübertragung, so dass Schritte und andere Störgeräusche aus dem Obergeschoss kein Problem mehr darstellen. Auch Treppen sollten mit einer Trittschalldämmung versehen werden – besonders solche, die an einen schutzbedürftigen Raum wie das Schlafzimmer grenzen.

Schallisolierung von Rohren und Leitungen

Besonders in Altbauten hört man häufig einmal Wasser- und Heizungsrohre knarzen und gluckern. Derartige Störgeräusche können mit einer guten Schallisolierung verhindert werden. Sinnvoll ist es, im Neubau mit einer Installationsebene zu arbeiten. In dieser sind Rohre und Leitungen mit ausreichend Raum für eventuelle Eingriffe eingefasst und können zeitgleich mit einer effizienten Dämmschicht ausgestattet werden.

Vermeiden Sie Schallbrücken

Unter Schallbrücken versteht man Bauteile, welche Körperschall auf andere Bauteile übertragen. Dabei kann es sich um fehlerhaft eingefasste Heizungsrohre und Wasserleitungen handeln, aber auch um einzelne Nägel oder Befestigungen in Wänden, Böden oder Decken. Häufig führt der Kontakt zwischen Bauteil und Wandbereich zu Störgeräuschen, welche durch Lücken in der Dämmschicht sogar noch begünstigt werden. Eine Installationsebene kann dies verhindern. Grundsätzlich werden Schallbrücken als Baumängel angesehen. Achten Sie daher stets darauf, dass Ihr Baupartner für die qualitativ hochwertige Umsetzung Ihres Bauvorhabens garantieren kann.

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